Ja, was soll denn schon sein?
Durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall tritt die Situation ein – und der Mensch kann seinen Willen nicht mehr äußern. Dies kann einen selbst betreffen oder auch nahestehende Angehörige – und das zu jeder Zeit.
Und nun? Wer entscheidet jetzt über weitere medizinische Behandlungen? Entspricht das meinem individuellen Wünschen?
Wir möchten alle ein selbstbestimmtes Leben bis zum Ende unseres Weges. Damit dies so ist, müssen wir uns Gedanken über das Leben machen. Wir sollten uns klar werden, wie weit die medizinische Behandlung am Ende gehen soll – wenn was ist und wir unsere Wünsche nicht mehr selbst äußern können.
Der Mensch mit seinem Leben und seiner Geschichte steht bei der Verfassung der Patientenverfügung im Mittelpunkt. Wir sprechen gemeinsam über mögliche zukünftige gesundheitliche Krisen und die gewünschten medizinischen Behandlungen. Dabei sind die Wünsche und Grenzen eines jeden einzelnen wichtig und werden in schriftliche Form gebracht. So ist es für An- und Zugehörige und medizinisches Personal nachvollziehbar, wenn der Mensch dies nicht mehr selbst äußern kann.
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Wussten Sie, dass circa jede zweite Patientenverfügung nicht umgesetzt werden kann, weil sie unvollständig, fehlerhaft oder unkonkret ausgefüllt worden ist?
Vorab: Eine Patientenverfügung zu verfassen ist eine echte Herausforderung. Sie sollen sich hypothetisch Situationen vorstellen, die meist zu vielschichtig für einen medizinischen Laien sind und in denen Sie noch nicht waren. Diese Situationen sollen Sie nun neutral beurteilen und entscheiden, was ihr Wille ist?
Das ist allein fast nicht möglich.
Aber es ist gibt doch Vordrucke für Patientenverfügungen.
Ja, diese können naturgemäß nur standardisiert und nicht auf Sie angepasst sein. Ein Vordruck kann Sie auch schwerlich beraten.
Die ACP Patientenverfügung wird ganz individuell für Sie erstellt. In einem strukturierten Gespräch, mit einer empathischen und kompetenten Fachperson werden Sie zu allen Fragen beraten, können Konsequenzen abschätzen und gemeinsam Entscheidungen treffen, die zu Ihrer Lebenseinstellung passen.
Planen Sie für ein solches Gespräch ca. 3 Stunden ein.
Worum geht es bei diesem Gespräch?
- Es geht darum, welche zukünftigen Behandlungen bei Ihnen durchgeführt werden sollen und welche nicht.
- Es geht darum, welche Lebensumstände für Sie lebenswert sind und welche nicht. Eine klare Regelung bedeutet für Sie die größtmögliche Selbstbestimmung.
- Es geht darum, dass Ihre Angehörigen und das spätere Behandlungsteam nachvollziehen können, welche Entscheidungen Sie getroffen haben und warum.-
Lass uns übers Leben reden! Weil Ihr Leben auch lebenswert bleiben soll, wenn mal was ist.
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Wie Sie zu Ihrer größtmöglichen Selbstbestimmung im Krankheitsfall kommen:
Eine 85.-jährige Dame hatte das Ziel 100 Jahre alt zu werden, aber nicht um jeden Preis.
Sie hat das Reisen geliebt, die Gesellschaft ihrer Freundinnen genossen und ihre Familie am liebsten um sich gehabt. Auch im hohen Alter hat sie bei der Versorgung des schwer geistig behinderten Enkelkindes geholfen.
Dieser lebensfrohen Dame war es wichtig eine rote Linie zu setzen: Keine lebenserhaltende Therapie, wenn das die Abhängigkeit von fremder Hilfe und fast ausschließlicher Bettlägerigkeit bedeutet.
Ein Jahr nach der Patientenverfügung kam der Schlaganfall mit einer 90% Prognose als schwerster Pflegefall (Bettlägerigkeit, keine Aussicht auf selbstständiges Essen, voraussichtlich keine verbale Kommunikation möglich).
Nach der Akuttherapie wäre die Dame in die Rehaklinik verlegt worden, mit Nahrungssonde. Dank der detaillierten Patientenverfügung hat die Tochter diese Option abgelehnt und die Ärztin der Rehaklinik konnte diese Entscheidung mittragen.
Die Dame verstarb wie es ihr Wunsch war und die Angehörigen waren froh, dass ihre Mutter sie im Vorfeld mit dieser Entscheidung nicht allein gelassen hat. Die Tochter sagte anschließend, dass man immer nur drüber gesprochen hatte, dass ihre Mutter 100 Jahre alt werden wolle, aber das WIE habe man erst mit dem Verfassen der Patientenverfügung hinterfragt.
Eine ältere Patientin mit vielen Vorerkrankungen wird immer wieder in die Klinik eingewiesen. Ziel ist die Stabilisierung ihrer Erkrankung. Es wird immer, was alles an Therapie möglich ist, angeboten. Nach jeder Entlassung muss die Patientin noch mehr Tabletten schlucken und in einem immer schlechteren Allgemeinzustand. Leider ist ein Gespräch über Therapie-Limitierung ist nicht gewünscht.
Was folgt, ist eine Spirale des Leidens. Die Kollegen in der Klinik sehen bei jeder Einweisung noch eine Therapieoption. Nach einer erneuten Verschlechterung kommt es wieder zur Einweisung in die Klinik. Mittlerweile steht aufgrund Ihres Gesundheitszustandes eine Beatmung im Raum. Die Patientin hat eine Patientenverfügung, die aber nicht noch nicht zum Tragen kommen kann, weil die Patientin sich noch nicht in einem unmittelbaren Sterbeprozess befindet.
Jetzt werden die Angehörigen befragt. Was hätte sich ihre Mutter in dieser Situation gewünscht? Leider wurde nie darüber gesprochen. Die Söhne wussten es nicht und waren mit der Situation überfordert. Rückblickend fühlen sie sich schuldig, über Leben und Tod der Mutter entschieden zu haben. Sie glaubten, die bayerische Patientenverfügung hätte ausgereicht.
Im Nachhinein hat die Mutter viele Wochen leiden müssen. Die Familie ist traumatisiert, da sie eine Entscheidung treffen mussten, über die weder davor noch danach geredet wurde.
Der Familienvater von drei Kinder blickt auf 24 Jahre Erfahrung im Rettungsdienst zurück. Er ist Palliative Care Fachkraft und ACP Gesprächsbegleiter und Ansprechpartner für die Vorsorge Planung.
Die examinierte Krankenschwester und palliative Fachkraft weiß aus langjähriger Erfahrung um die Bedeutung einer wirksamen Patientenverfügung. Sie ist bei Fragen hinsichtlich der palliativen Versorgung für Sie da.
Für die Fachärztin für Allgemeinmedizin, Anästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin und Palliativmedizin ist das Thema wirksame Patientenverfügung ein Herzensthema. Zu oft hat sie schon miterlebt, was es bedeutet, wenn keine oder eine unzureichende Patientenverfügung vorlag.
Eine Patientenverfügung (PV) ist eine schriftliche Willenserklärung, für den Fall, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann. Sie klärt vorsorglich, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen, wenn Ihr Leben in Gefahr ist oder eine vollständige Genesung nicht mehr zu erwarten ist. Sie bestimmen, welche medizinischen Behandlungen Sie möchten. Es wird auch geregelt, welche und wie lange Sie lebensverlängernde Maßnahmen wünschen. Das ist ein kleiner Auszug aus dem, was die PV regelt.
Auf der Webseite Vorausverfügt.de, ein vom Bundesministerium für Gesundheit gefördertes Projekt, haben sie die Möglichkeit mittels interaktiver Lernmodule ihr Wissen zu Vorsorgedokumenten (Patientenverfügungen, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung) zu überprüfen.
Wir sind ein Mitglied der ACP Deutschland, die Initiative für vorausschauende Behandlungen und auch von dieser qualifiziert. Unser Tätigkeitsgebiet ist das Ostallgäu.
Unser Anliegen ist, dass Sie künftig medizinisch so behandelt werden, wie Sie das wollen - auch wenn Sie sich einmal nicht mehr selbst äußern können.
Die meisten PV basieren auf einem Standardformular. Die erweiterte PV basiert hingegen auf einer individuellen Betrachtung der jeweiligen Person. Bei der erweiterten PV wird der Behandlungswille eines Patienten im Voraus ermittelt und dokumentiert. Die erweiterte PV bezieht sich nicht nur auf die Sterbephase, sondern soll den letzten Lebensabschnitt individuell lebenswert gestalten.
Ein Standardformular kann oft nicht verlässlich wiedergeben, was der Betreffende wirklich denkt und möchte. Um aussagekräftige Entscheidungen treffen zu können, braucht es ein Gespräch mit einer medizinisch geschulten Fachkraft, die die Konsequenzen der jeweiligen Entscheidung beleuchten kann.
Beinahe jede 2. Patientenverfügung wird nicht umgesetzt, weil sie widersprüchlich, unvollständig oder nicht konkret genug verfasst ist.
So sprechen viele Menschen – das sollen meine Angehörigen entscheiden. Jedoch ist es ein weitverbreiteter Irrtum, dass Angehörige automatisch die gesetzlichen Vertreter und damit Entscheidungsträger sind. In der Praxis wird oft so verfahren, darauf haben Sie aber keinen Anspruch. Auch kann es für Angehörige eine sehr belastende Situation darstellen, solche Entscheidungen über einen nahen Angehörigen treffen zu müssen.
Bei einer klassischen Patientenverfügung kann Ihnen Ihr Hausarzt weiterhelfen. Auch Notare oder Versicherungsmakler erstellen Patientenverfügungen. Wenn Sie jedoch eine erweiterte Patientenverfügung wünschen, die Ihre Behandlung wirklich im Voraus ermittelt und wirksam dokumentiert, dann müssen Sie sich an einen qualifizierten ACP-Gesprächsbegleiter wenden.
Getroffene Festlegungen in einer Patientenverfügung sollten immer wieder überprüft und aktualisiert werden. Nur so können Sie ihre Wünsche widerspiegeln. Anlässe für eine Überprüfung können insbesondere gesundheitliche Veränderungen oder auch Veränderungen Ihrer persönlichen Lebenssituation sein.
Bitte klären Sie mit Ihren Hausarzt, ob es sich um die erweiterte PV handelt, oder um die StandardPV.
Bitte beachten Sie, dass die beiden PVs nicht miteinander zu vergleichen sind.
Wenn Ihr Hausarzt ebenfalls vom ACP Deutschland zertifiziert ist, dann sind Sie bei Ihrem Hausarzt bestens aufgehoben.
ACP steht für „Advance Care Planning“, die deutsche Übersetzung lautet „Behandlung im Voraus planen“ (BVP). Ziel ist es, dass Menschen im Fall einer zukünftigen gesundheitlichen Krise so behandelt werden, wie sie es sich wünschen, auch wenn sie dann selbst nicht entscheiden können. Die ACP Deutschland e.V. hat hierzu Standards entwickelt. § 132g SGB V wurde im Jahr 2015 als Teil des sogenannten Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) verabschiedet. Er ermöglicht den Einrichtungen der stationären Altenhilfe und der Eingliederungshilfe Gespräche zur gesundheitlichen Versorgungsplanung anzubieten, die durch die Krankenkassen finanziert werden. Diese Leistung orientiert sich am Konzept ACP. Weitere Informationen zum ACP-Konzept nach den Standards der ACP Deutschland finden Sie im auf der Seite ACP konkret.
Wenn ein Mensch sich im Sterbeprozess befindet, greift die Bayerische Patientenverfügung - nicht aber bei Situationen/Krankheiten, bei denen nicht oder noch nicht direkt vom Tod ausgegangen werden kann.
Sich im Sterbeprozess zu befinden bedeutet, dass der Tod unausweichlich ist. Das ist die letzte Phase des Lebens, also die Phase, wenn nichts mehr getan werden kann, um das Leben zu erhalten.
Es gibt keine Vorschrift, die eine PV von den Menschen fordert. Jedoch gibt es gesetzliche Regelungen, die greifen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Die Regelungen bedeuten aber, dass Patienten unabhängig von ihrem körperlichen Zustand, solange am Leben gehalten werden, wie es möglich ist. Das Gesetz kann nicht regeln, was für Sie persönlich ein menschenwürdiges Leben ist. Genau an diesem Punkt greift die erweiterte Patientenverfügung nach ACP (ACP = Behandlung im Voraus planen) und gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Ärzte in Ihrem Sinne handeln.
Sobald eine Patientenverfügung mit Ort, Datum und persönlicher Unterschrift versehen ist, gilt sie als rechtlich bindend. Ziel ist jedoch nicht in erster Linie, vor einem Gericht bestehen zu können. Eine Patientenverfügung soll Ihnen als Patient Sicherheit geben, dass die Ärzte wissen, was Sie wünschen und sich entsprechend daran halten können.
Nein. Es ist jedoch wichtig, dass Ihre Angehörigen und auch ihr Hausarzt weiß, dass Sie eine Patientenverfügung haben und wo sich diese befindet.
Diese Information kann auch im Zentralen Vorsorgeregister gegen Gebühr hinterlegt werden.
Auch ist es sinnvoll, eine Kopie bei Ihrem Hausarzt zu hinterlegen.
In stationären Einrichtungen können Notfallbogen und die übrige Patientenverfügung bei der Bewohnerakte an einem festen Ort hinterlegt werden. Für ambulant lebende Menschen gibt es in Deutschland bisher noch keinen Standard.
Nein, die Vorsorgevollmacht ist die Ermächtigung einer Person des Vertrauens, einzelne oder alle Angelegenheiten für den
Vollmachtgeber zu erledigen.
In einer Patientenverfügung können Sie regeln, welche medizinischen Versorgung Sie wünschen und welche Sie ablehnen. So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Bis zu dem Moment behalten Sie freilich das Recht, Ihre Verfügung jederzeit ganz oder in Teilen zu ändern.
Die Patientenverfügung richtet sich an behandelnde Therapeuten und Ärzte.
Da jederzeit, unabhängig vom Alter eine Notsituation eintreten kann, macht die PV in jedem Alter Sinn. Mit einer PV entlasten Sie auch Ihre Angehörigen, wenn mal was ist.
Ein ACP-Gesprächsbegleiter ist eine Fachperson aus dem Gesundheitswesen, die Gespräche zur Vorausplanung von Behandlungsentscheidungen für den Fall, dass der Betroffene sie nicht mehr selbst treffen kann, anbietet (Patientenverfügung, Vertreterdokumentation). Die Gesprächsbegleiter, die nach den Standards von ACP Deutschland geschult wurden, haben eine Qualifizierung durchlaufen, die durch Praxisanteile ergänzt wurden. Ihre Aufgabe ist es, den Vorausplanenden durch achtsame Gesprächsführung und Informationen dabei zu unterstützen, sich über seine Wünsche für den Fall schwerer Erkrankung klar zu werden. Diese werden anwendungstauglich dokumentiert. In die Gespräche werden möglichst der (zukünftige) rechtlicher Vertreter, der Arzt sowie weitere wichtige Personen einbezogen.
Einrichtungen der stationären Altenhilfe und der Eingliederungshilfe haben die Möglichkeit den Bewohnern/Klienten eine ACP Vorausplanung anzubieten, die gem. § 132g SGB V durch die Krankenkassen finanziert wird. Sie kann dort demnach ohne zusätzliche Kosten für den Vorausplanenden erfolgen. Außerhalb dieser Einrichtungen sehen die Krankenkassen aktuell keine Finanzierung einer Vorausplanung vor.
Bei der erweiterten PV nehmen sich die Gesprächsbegleiter in der Regel 3-4 Stunden Zeit und führen 2 intensive Gespäche.
Obwohl alle Mediziner sind, haben sie für diese Form der PV eine gesonderte Ausbildung gemacht, um noch fundierter als bisher beraten zu können
Hier gilt es zu unterscheiden: Sie können in der Vorsorgevollmacht eine:n Bevollmächtigte:n bestimmen. Das kann ein Angehöriger sein.
Bei der Betreuungsverfügung wird ein rechtlicher Betreuer bestellt, wenn es einmal nötig wird. Gesetzliche Vertreter oder Betreuer werden gerichtlich bestimmt, wenn es keine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt.